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Living in Europe, Working in EuropeEntry conditions/visas, Work permitGermany

Visa und Arbeitserlaubnisse

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland gelten unterschiedliche Regeln für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz einerseits und für Staatsangehörige sogenannter Drittstaaten andererseits.

Informationen für Staatsangehörige der EU, des EWR und/oder der Schweiz

Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt.

Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG). Nach der Einreise muss man (wie auch deutsche Staatsangehörige) innerhalb von drei Monaten den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der man lebt, anmelden. Die Meldepflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und knüpft an den Bezug einer Wohnung oder eines Zimmers im Inland an. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz im Ausland beibehalten wird. Die Meldepflicht kann in Einzelfällen auch für kürzere Aufenthalte bestehen, weswegen es empfehlenswert ist, sich im Vorfeld auf den Internetseiten der Kommune, in der die Wohnung bezogen werden soll, zu informieren.

Staatsangehörige der Schweiz können zudem eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen.

Welche Ausländerbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist, richtet sich nach dem zukünftigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet.

Informationen zu Visa für Drittstaatsangehörige

Personen, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, eines EWR-Staates noch der Schweiz besitzen, sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tage benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat. Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier.

Viele Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage bleiben wollen, benötigen vor ihrer Einreise nach Deutschland ein entsprechendes Visum. 

Sollten Sie ein Schengen-Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen, müssen Sie i.d.R. erneut ausreisen und das richtige Visum für Ihren vorgesehenen Aufenthalt beantragen. Daher ist es wichtig, vor Ihrer Reise nach Deutschland das richtige Visum zu beantragen!

Relevanteste Aufenthaltstitelkategorien für Forschende aus Drittstaaten

Es gibt eine Reihe von Aufenthaltstiteln, die Forschende beantragen können, um sich in Deutschland niederzulassen. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufenthaltstitelkategorien können minimal sein und hängen oft von den Unterlagen ab, die Sie von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber oder Gastgeber erhalten. Darüber hinaus kann die Kategorie des Aufenthaltstitels auch unterschiedliche Vorteile für Ihre langfristigen Pläne bieten, zum Beispiel längere Fristen für die Arbeitssuche nach einem abgeschlossenen Forschungsprojekt oder einen beschleunigten Zugang zu Anträgen auf Daueraufenthalt.

Bitte beachten Sie, dass alle Auskünfte von EURAXESS Deutschland allgemeiner Natur sind und nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken können. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen.

EURAXESS-Handreichung zu Visabestimmungen

Eine Arbeitsgruppe des deutschen EURAXESS-Netzwerks hat zudem eine Handreichung zu den Visabestimmungen für internationale Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Forschende aus Drittstaaten erarbeitet (Stand: Januar 2025).

Weiterführende Informationen

EURAXESS FAQ zu Visum und Einreise

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine FAQs zu beispielhaften Situationen, die bei der Beantragung eines Visums oder bei der Einreise nach Deutschland auftreten können.

Zollformalitäten

Beim Umzug im Ausland ist es wichtig, sich über die Zollformalitäten zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Sachen sicher ankommen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über Zollformalitäten.

Bitte beachten Sie, dass die auf dem EURAXESS Deutschland-Portal beinhalteten Informationen allgemeiner Natur sind und nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken können. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen.