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Erwerbstätigkeit

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU-Staaten), die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigten im Allgemeinen einen Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit gestattet. Dieser wird bei der Ausländerbehörde des Zielortes beantragt, ggf. in Zusammenhang mit einem Visumverfahren.

Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln, die eine Erwerbstätigkeit von Drittstaatangehörigen in Deutschland ermöglichen, finden Sie unter Visum und Einreise.

Weiterführende Informationen

Make it in Germany

Ein Portal mit umfassenden Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland