Skip to main content
Logo of EURAXESS
German
Germany
Leaving EuropeDeparture conditions/formalitiesGermany

Steuern

Steuern

Steuern zu verstehen, kann schon schwierig sein, aber für mobile Forscher stellen sie oft eine noch größere Herausforderung dar. Auf dieser Seite finden Sie eine erste Orientierung in Bezug auf Steuern, wenn Sie Deutschland für ein Forschungsabenteuer im Ausland verlassen.

  • Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Ausland im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommensteuergesetzes von der Steuer befreit (Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland, § 3 Nr. 44 EStG). Wie die steuerliche Situation von Stipendien in Ihrem Gastland ist, müssten Sie mit den dortigen Stellen prüfen. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber.

  • Die zentrale Norm des deutschen Einkommensteuerrechts ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Hiernach ist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wer seinen Wohnsitz (definiert in § 8 Abgabenordnung) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 Abgabenordnung) im Inland hat. Knüpft das Steuerrecht in ihrem Zielland auch an den Wohnsitz an und unterhalten Sie während Ihrer Forschungstätigkeit auch einen Wohnsitz dort, kommt es zu einer doppelten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesen Konflikt lösen völkerrechtliche Vereinbarungen, in dem sie das ausschließliche Besteuerungsrecht dem einen oder dem anderen Staat zuweisen. In Deutschland kann zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung entweder das im Ausland bezogene Gehalt steuerfrei gestellt werden, wenn die Versteuerung im Ausland nachgewiesen wird. Oder es wird die im Ausland für die Forschungstätigkeit gezahlte Einkommensteuer auf Antrag auf die deutsche Einkommensteuerschuld angerechnet.


    Für deutsche Staatsangehörige, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen oder aus einer öffentlichen Kasse Arbeitslohn beziehen, gilt gemäß § 1 Abs. 2 EStG eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht.

    Die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes hat nicht automatisch das Ende der deutschen Einkommensteuerpflicht zur Folge. Für im Inland erzielte Einkünfte im Sinne von § 49 EStG kann weiterhin eine beschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen.

    Bei Umzug in Länder mit geringer effektiver Steuerbelastung können alle nichtausländischen Einkünfte nach § 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) von einer so genannten erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht erfasst werden.


    Ausnahmsweise wird das Gehalt nur in Deutschland besteuert, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als 183 Tage im Laufe von 12 Monaten dauert, der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist und ein Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für diesen Fall dem Heimatland zuweist. Mit manchen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrende und Forschende, die für höchstens zwei Jahre ins Ausland gehen, um dort in einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können. Im Einzelnen kann dies den Regelungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, die es für EU-Mitgliedstaaten und viele andere Staaten gibt, entnommen werden.

Weiterführende Informationen

EURAXESS - The European Services Network

EURAXESS Services ist ein Netzwerk von über 500 Zentren in 40 europäischen Ländern. Die Zentren helfen Forschenden und ihren Familien bei der Planung und Organisation des Auslandaufenthaltes.

Your Europe

Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten in der EU und dem Binnenmarkt sowie Ratschläge bezüglich der Ausübung dieser Rechte in der Praxis. Nützliches zu den Themen Wohnen, Arbeiten und Studieren in einem anderen Mitgliedstaat erfahren, inkl. Steuern.

Doppelbesteuerungsabkommen

Texte der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.

Datenbank der Steuerberater

Suche nach Steuerberaterinnen und -beratern in Deutschland, Europa und weltweit u. a. nach Fachgebiet (z. B. "Einkommenssteuer") und nach Land, auf dessen Steuerrecht die Beraterin bzw. der Berater spezialisiert ist.

EURAXESS Worldwide

Interaktive Netzwerkdienste für europäische Forschende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende, die außerhalb Europas tätig sind: EURAXESS Worldwide gibt es bislang in ASEAN (Fokus auf Singapur, Thailand, Malaysia und Vietnam), Lateinamerika und Karibik (Fokus auf Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko, Kolumbien), China, Indien, Japan, und Nordamerika (USA und Kanada). Die Initiative bietet europäischen Forschenden in diesen Regionen Informationen über europäische Forschungspolitik sowie Kooperationsmöglichkeiten mit Europa.