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Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Staates oder der Schweiz können auf der Grundlage Ihres Rechts auf Freizügigkeit mit minimalen Formalitäten in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz arbeiten.

Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz vom 12. Juni 1999 bilden die Grundlage der europäischen Gesetzgebung.

Die Formalitäten für Staatsangehörige dieser Länder, die außerhalb dieser Region arbeiten möchten, können sich je nach gewünschtem Zielland stark unterscheiden. Die diplomatische Vertretung des jeweiligen Landes in Deutschland kann Ihnen Auskunft über die notwendigen Voraussetzungen und Formalitäten geben.

Auch für Drittstaatsangehörige, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, aber in einen anderen EU-Mitgliedstaat, einen EWR-Staat oder in die Schweiz gehen möchten, können die Formalitäten innerhalb dieser Region unterschiedlich sein. Für diese Forschenden ist es ratsam, sich bei der diplomatischen Vertretung des gewünschten Forschungsziels über die Anforderungen und Formalitäten zu informieren, um dort arbeiten zu können.

Weiterführende Informationen

Your Europe

Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten in der EU und dem Binnenmarkt sowie Ratschläge bezüglich der Ausübung dieser Rechte in der Praxis. Hier finden Sie Nützliches zu den Themen Wohnen, Arbeiten und Studieren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erfahren