Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen und Ressourcen, die für Forschende, die nach einem Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland kehren, nützlich sein können.
FAQs für rückkehrende Forschende
Um Forschenden, die nach Deutschland zurückkehren, zu helfen, haben wir einige allgemeine Fragen zur Krankenversicherung und zur Rente zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese FAQs nur eine allgemeine Orientierung bieten sollen. Auch wenn die hier bereitgestellen Informationen regelmäßig überprüft werden, können sie veraltet sein. Bitte beachten Sie auch, dass die hier bereitgestellten Informationen nicht als Ersatz für Expertise in den entsprechenden Bereichen angesehen werden sollten und dass EURAXESS Deutschland keine Haftung für Handlungen übernimmt, die auf der Grundlage der hier bereitgestellten Informationen vorgenommen werden.
Ich gehe für ein Forschungsprojekt nach Lissabon. Hierfür erhalte ich ein Stipendium und bin deshalb von Steuern und Sozialabgaben befreit. Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es? Nimmt mich meine deutsche Krankenkasse nach Rückkehr wieder auf?
Neben einer lokalen portugiesischen Krankenversicherung kommt eine deutsche Auslandskrankenversicherung in Betracht. Die deutsche Krankenkasse ist nach Rückkehr zur Wiederaufnahme verpflichtet bei Beschäftigungsaufnahme im Inland innerhalb von zwei Monaten, und außerdem, wenn bestimmte Pflichtversicherungszeiten vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bestanden.
Ich gehe für ein Jahr als Gastwissenschaftler nach Frankreich. Ich bin seit Jahren bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich versichert. Während des Frankreichaufenthalts werde ich über die private DAAD-Gruppenversicherung versichert sein. Muss mich meine Krankenkasse nach meiner Rückkehr wieder aufnehmen? Ist sie auch dann zur Wiederaufnahme verpflichtet, wenn mein Gehalt nach Rückkehr über der Versicherungspflichtgrenze liegt?
Die Krankenkasse ist nach Rückkehr auch bei einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zur Wiederaufnahme verpflichtet, wenn innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung im Inland aufgenommen wird oder wenn man in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert war.
Ich habe zunächst an einer deutschen Universität gearbeitet. Zurzeit bin ich bei einer amerikanischen Universität beschäftigt. Dieses Jahr werde ich eine Tätigkeit in Großbritannien aufnehmen. Für alle Tätigkeiten zahle ich Rentenversicherungsbeiträge im jeweiligen Land. Wie werden die im Ausland gezahlten Beiträge im deutschen Rentenversicherungssystem berücksichtigt, wenn ich nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehre?
Im Ausland gezahlte Rentenbeiträge führen grundsätzlich zu einer Rentenanwartschaft in dem Staat, in dessen Rentenkasse eingezahlt wurde. Nur wenn die Wartezeit für eine ausländische Rente nicht erfüllt ist und ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, werden ausländische Beitragszeiten auf die deutsche Wartezeit angerechnet. Mit den USA und Großbritannien bestehen solche Abkommen.

Weiterführende Informationen
Zurück nach Deutschland
Eine Publikation von Research in Germany, die sich an deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland richtet, die über eine Rückkehr nach Deutschland nachdenken. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den vergangenen Jahren und die damit verbundenen neuen Karriereperspektiven.
Your Europe- Beratung
Beratungsdienst der Europäischen Kommission zu EU-rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Leben, Arbeiten und Reisen in der EU
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