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Working in EuropeIntellectual Property RightsGermany

Geistiges Eigentum

Welche Arten von geistigem Eigentum gibt es?

Geistiges Eigentum wird in Deutschland durch die Vergabe von Schutzrechten vor Nachahmung geschützt. Folgende Schutzrechte werden unterschieden:


  • Patente (Schutz von neuen technischen Erfindungen)
  • Gebrauchsmuster (Schutz von technischen Neuerungen; im Unterschied zum Patent allerdings als reines Registerrecht)
  • Geschmacksmuster (Schutz von Design, Mustern und Modellen)
  • Marken (z.B. Wort- und Bildmarken)

Wo eine Anmeldung des Schutzrechtes erfolgt, hängt von der Art des Schutzes ab, der erreicht werden soll. Falls dafür der nationale Markt ausreichend ist, kann man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Schutz auf europäischer Ebene kann man über das Europäische Patentamt erreichen. Darüber hinaus bietet die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) internationalen Patentschutz.

Umgang mit geistigem Eigentum in Deutschland

Grundsätzlich gilt, dass Forschende sich frühzeitig bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber über den Umgang mit geistigem Eigentum, Patenten und Erfindungen informieren sollten.

An Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet man sich in vielen Fällen nach den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Weiterführende Informationen

Your Europe

Informationen zu geistigem Eigentum in Deutschland in Bezug auf rechtliche Anforderungen, Verwaltungsverfahren und Finanzierungs- und Informationsquellen

Intellectual property - IPR Helpdesk project

Der Europäische IPR-Helpdesk bietet aktuellen und potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Projekten, die durch die EU gefördert werden und sich auf Forschung und technologische Entwicklung sowie auf das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation beziehen, kostenlose und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfestellung in Fragen des geistigen Eigentums.

Bitte beachten Sie, dass die auf dem EURAXESS Deutschland-Portal beinhalteten Informationen allgemeiner Natur sind und nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken können. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen.