Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum wird in Deutschland durch die Vergabe von Schutzrechten vor Nachahmung geschützt. Folgende Schutzrechte werden unterschieden:
- Patente (Schutz von neuen technischen Erfindungen)
- Gebrauchsmuster (Schutz von technischen Neuerungen; im Unterschied zum Patent allerdings als reines Registerrecht)
- Geschmacksmuster (Schutz von Design, Mustern und Modellen)
- Marken (z.B. Wort- und Bildmarken)
Wo eine Anmeldung des Schutzrechtes erfolgt, hängt von der Art des Schutzes ab, der erreicht werden soll. Falls dafür der nationale Markt ausreichend ist, kann man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Schutz auf europäischer Ebene kann man über das Europäische Patentamterreichen. Darüber hinaus bietet die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) internationalen Patentschutz.
Weiterführende Informationen
- Das deutsche Portal zu Horizont Europa
Informationen zu Rechten am Geistigen Eigentum im EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa.
- Ihr Europa
Informationen zu geistigem Eigentum in Deutschland in Bezug auf rechtliche Anforderungen, Verwaltungsverfahren und Finanzierungs- und Informationsquellen
- Geistiges Eigentum - IPR-Helpdesk Projekt
Der Europäische IPR-Helpdesk bietet aktuellen und potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Projekten, die durch die EU gefördert werden und sich auf Forschung und technologische Entwicklung sowie auf das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation beziehen, kostenlose und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfestellung in Fragen des geistigen Eigentums.
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
- Urheberrechtsgesetzt