Spanien ist ebenso wie Deutschland Mitglied des Schengener Abkommens. Für eine Einreise nach Deutschland und Spanien reicht deshalb die Beantragung eines Schengen-Visums oder die visumsfreie Einreise in die Schengenzone aus.
Die Frage, welcher von mehreren Wohnsitzen Hauptwohnung und Nebenwohnung ist, stellt sich nach deutschem Melderecht immer nur dann, wenn eine Einwohnerin bzw. ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland hat. Wohnungen im Ausland bleiben unberücksichtigt. Hat eine auch im Ausland wohnende Person nur eine deutsche Wohnung, ist diese der einzige Wohnsitz im Inland, also quasi die Hauptwohnung.
Im vorliegenden Fall der Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes während des Auslandsaufenthalts findet deshalb keine Abmeldung, Ummeldung oder Umschreibung des Personalausweises statt. Anders wäre dies, wenn der inländische Wohnsitz für die Dauer des Forschungsaufenthalts im Ausland aufgegeben wird. Dann müsste man sich abmelden und im Personalausweis würde vermerkt: "Kein Wohnsitz im Inland".
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Zuletzt aktualisiert: 4. April 2023