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Anerkennung von Auslandszeiten

Falls Sie sich als deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger in einem Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland befinden und eine Forschungstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt haben, müssen Sie berücksichtigen, dass bei Ihrer Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland eine Berücksichtigung Ihrer Forschungstätigkeit im EU-Ausland bei tariflichen Ansprüchen in der Regel nicht erfolgt.

Falls Sie sich in einem Beamtenverhältnis befinden und nach Ihrer Forschungstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurückkehren, können entsprechende Auslandszeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Einzelheiten sollten vorab mit Ihrem Arbeitgeber geklärt werden. Besondere Regelungen (siehe Entsendungsrichtlinien - GMBl. 2000, S. 1094) gelten für Tätigkeiten bei europäischen Einrichtungen (z. B. EMBL)

Juristische Beratung in hochschul- und dienstrechtlichen Angelegenheiten (Fragen bei der Vertretung von Professorinnen und Professoren, dienstrechtliche Fragen, die Beratung bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur und steuer-, versicherungs- sowie beamtenversorgungsrechtliche Fragen) bietet der Deutsche Hochschulverband kostenpflichtig an.