Anerkennung von Zeiten in einem Arbeitsverhältnis
Falls Sie sich als deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger in einem Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland befinden und eine Forschungstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt haben, müssen Sie berücksichtigen, dass bei Ihrer Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland eine Berücksichtigung Ihrer Forschungstätigkeit im EU-Ausland bei tariflichen Ansprüchen in der Regel nicht erfolgt.
Anerkennung von Zeiten in einem Beamtenverhältnis
Falls Sie sich in einem Beamtenverhältnis befinden und nach Ihrer Forschungstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland zurückkehren, können entsprechende Auslandszeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Einzelheiten sollten vorab mit Ihrem Arbeitgeber geklärt werden. Besondere Regelungen (siehe Entsendungsrichtlinien - GMBl. 2000, S. 1094) gelten für Tätigkeiten bei europäischen Einrichtungen (z. B. EMBL)
Informationen für Professorinnen und Professoren
Juristische Beratung in hochschul- und dienstrechtlichen Angelegenheiten (Fragen bei der Vertretung von Professorinnen und Professoren, dienstrechtliche Fragen, die Beratung bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur und steuer-, versicherungs- sowie beamtenversorgungsrechtliche Fragen) bietet der Deutsche Hochschulverband kostenpflichtig an.
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