
Sie planen einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und möchten sich über Fragen rund um Einreise und Visum informieren?
Im Allgemeinen gilt, dass Ausländer ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Das Visum bekommt man in der Regel bei den
deutschen Auslandsvertretungen. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein
Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein
nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Für Ausländer, die mit Visum einreisen müssen, gilt, dass ein Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus genehmigt werden muss. Dazu bedarf es eines Aufenthaltstitels. Dies gilt auch für Ausländer, die für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen durften. Je nach Herkunftsland variieren die dazu erforderlichen
Verfahren.
Wer für einen längeren Aufenthalt einreisen will, muss sich nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend wird das Visum, das nur der Einreise dient, durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt. Zu den in Frage kommenden Aufenthaltserlaubnissen siehe die Informationen unter
Arbeiten.
Unionsbürger sowie Bürger des
Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen (mehr als drei Monate), müssen Sie sich in der Regel nur noch beim
Einwohnermeldeamt melden und erhalten dort eine Freizügigkeitsbescheinigung.
Erforderliche Ausweisdokumente:
- ein gültiger Reisepass
- mehrere Passfotos für verschiedene Ausweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ggf. Kopien der Promotionsurkunde oder Urkunden über sonstige akademische Abschlüsse sowie Versicherungsunterlagen, möglichst mit deutscher und englischer Übersetzung
- eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung, ggf. eine Erklärung über besondere frühere Krankheiten
- Ihr Impfpass
Fragen und Antworten zu Visum und Einreise
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, informieren Sie sich
hier.
Weiterführende Informationen:
Mögliche Aufenthaltstitel für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten nach dem Aufenthaltsgesetz
Die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Synopse erarbeitet, die eine Übersicht über die verschiedenen möglichen Aufenthaltstitel (§16, §18, §19, §20) für Wissenschaftler/innen aus Drittstaaten bietet und die wichtigsten Erteilungsvoraussetzungen und Unterschiede der verschiedenen Aufenthaltstitel einander gegenüberstellt.
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Immigrationsportal der EU
Informationen für Nicht-EU-Bürger zur Einreise nach Deutschland
Europäische Kommission
Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen
Informationen zu Visa und -bestimmungen für die Einreise nach Deutschland sowie die entsprechenden Antragsformulare (Download)
Auswärtiges Amt
Das Zuwanderungsgesetz
Rechtliche Grundlage vom August 2007
Auswärtiges Amt