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Unfallversicherung


Sie planen Ihre Rückkehr nach Deutschland und möchten sich über die Unfallversicherung informieren?

Die Unfallversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Sie hat vorrangig die Aufgabe, Sie im Falle von Arbeitsunfällen abzusichern und gilt nicht für private Unfälle.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber voll und ganz. Der Arbeitnehmer muss sich nicht darum kümmern. Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Stipendien sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.

Sonderfall private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für private Unfälle. Je nach Herkunftsland und Art der Forschungstätigkeit kann es auch sein, dass die gesetzliche Unfallversicherung des bisherigen Tätigkeitsstaats während des Deutschlandaufenthalts nicht weitergilt. Zur deutschen gesetzlichen Unfallversicherung hat man unter Umständen keinen Zugang, zum Beispiel, wenn man nicht Arbeitnehmer, sondern Stipendiat ist.

Zur Schließung dieser Lücken des privaten und beruflichen Unfallversicherungsschutzes empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache des Forschers selbst. Er kann aber auch freiwillig von einer Forschungseinrichtung oder einem Stipendiengeber unfallversichert werden.

Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte insbesondere auf folgende Gesichtspunkte geachtet werden:
  • Deckung für Unfälle im Deutschland,
  • Deckung für Unfälle bei Reisen in den Heimatstaat oder in Drittländer,
  • Deckung für Art und Dauer des Forschungsaufenthalts (Vorsicht bei reinen Reiseunfallversicherungen!),
  • Deckung für Arbeitsunfälle, soweit nicht durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt,
  • Deckung für Unfälle im Rahmen der spezifischen Forschungstätigkeit (zum Beispiel Laborunfälle),
  • Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für gefährliche Tätigkeiten oder Sportarten.


Letzte Aktualisierung: 19. April 2011