EURAXESS DEUTSCHLAND

Steuern


Sie planen einen Forschungsaufenthalt in Deutschland und möchten sich über Steuern informieren?  

Aufenthalt mit Stipendium:
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in ihrem Heimatland versteuert werden muss.  

Details zur Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland


Aufenthalt mit Arbeitsvertrag:
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages in Deutschland verbringen und länger als ein halbes Jahr bleiben, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen besteuert. Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben, wird das Gehalt im Heimatland besteuert, wenn Sie für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind und ein Doppelbesteuerungsabkommen für diesen Fall das Besteuerungsrecht dem Heimatland zuweist. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, wird das Gehalt in Deutschland besteuert. Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer und Forscher, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, um hier in einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können. Im Einzelnen kann dies den Regelungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, die es für EU-Mitgliedstaaten und auch einige andere Staaten gibt, entnommen werden (Länderübersicht bestehender Doppelbesteuerungsabkommen).

Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.

Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder im Rathaus. In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.


Fragen und Antworten zu Steuern  





Weiterführende Informationen:

Doppelbesteuerungsabkommen
Texte der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen
Bundesministerium der Finanzen

Finanzämter, Steuerformulare etc.
Informationen über Finanzämter, Steuerformulare, Elektronische Steuererklärung, Steuerfreibeträge, Gesetze
Bundesfinanzverwaltung

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Letzte Aktualisierung: 19. April 2011